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(tb) Ende Oktober wies die Bundesnetzagentur den Antrag der Deutschen Post zurück, zum 1. Januar die Briefentgelte erhöhen zu dürfen. Zur Begründung erklärte die Regulierungsbehörde, dass die Deutsche Post „den Nachweis ihrer veränderten Kosten und Einsparungen nicht hinreichend erbracht“ habe.

Jochen Hohmann, Präsident der Netzagentur, erklärte, man brauche eine belastbare Grundlage, um eine Entscheidung treffen zu können. Für das erste Halbjahr 2019 kündigte die Behörde eine endgültige Entscheidung an. Die Deutsche Post legte dafür weitere Unterlagen vor. Zumindest vorübergehend ist Portoerhöhung aber abgesagt.

Mit der Portoerhöhung möchte die Deutsche Post zum einen die Mindereinnahmen ausgleichen, die aus dem Rückgang der Briefmengen resultieren. Das Vorgehen widerspricht dem allgemeinen wirtschaftlichen Gesetz von Angebot und Nachfrage. Diesem zufolge muss ein Anbieter die Preise senken, um die Nachfrage zu stärken. Preiserhöhungen führen dagegen zu einer weiter zurückgehenden Nachfrage.

Zum anderen geriet die Deutsche Post im Unternehmensbereich Brief und Paket Deutschland zuletzt in schweres Fahrwasser. Im dritten Quartal des Geschäftsjahres erwirtschaftete sie zwar einen operativen Gewinn. Wegen der Kosten für die notwendige Restrukturierung wies sie aber einen Verlust aus. Die Probleme entstanden jedoch nicht im Brief-, sondern im Paketbereich. Dort wachsen die Sendungsmengen immens, weshalb die Deutsche Post zusätzliches Personal benötigt. Das kostet schon an und für sich Geld. Derzeit müssen die Deutsche Post und ihre Wettbewerber mit deutlich steigenden Löhnen rechnen, da am Arbeitsmarkt kaum noch geeignetes Personal zu finden ist. Folglich müssten die in den vergangenen Jahren stetig gefallenen Paketpreise wieder steigen und dies deutlich. Das ist nicht in Sicht.

Weiterhin lohnt es sich für Versandhändler, acht bestellte CD in fünf Sendungen zu verschicken. Eine Quersubventionierung der Paketpost durch die Briefpost, wie sie verschiedene Wettbewerber und Verbände der Deutschen Post immer wieder vorgeworfen haben, gibt es nach Untersuchungen der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes nicht. Auch für sich erwirtschaftet somit die Paketpost ihre Kosten. Zum Konzerngewinn jedoch trug in der Vergangenheit in starkem Maße die Briefpost bei. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Deutsche Post im regulierten Bereich einen Gewinn erwirtschaften darf, den vergleichbare Postdienste erzielen.