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(tb) Eine merkwürdige Diskussion entbrannte im April um die E-Post der Deutschen Post. Mit diesem Angebot ermöglicht sie es Geschäftskunden, Briefe elektronisch zu übermitteln. Hat der Empfänger ein E-Post-Konto, erhält er den Brief per E-Mail – das E-Post-Konto gilt als sicher im Sinne des Gesetzes.

Empfängern ohne E-Post-Konto stellt die Post das Schreiben ausgedruckt zu. Nunmehr hinterfragte Christian Koenig, der an der Bonner Universität Recht lehrt, ob die Deutsche Post damit nicht gegen das Briefgeheimnis verstoße.

In einem Gutachten für den Bundesverband Briefdienste, der Wettbewerber der Deutschen Post vertritt, verneinte er die Einschätzung der Post, es handle sich um ein Angebot, für welches das Telekommunikationsgesetz gelte. Die Richtlinien für den Briefdienst sind strenger als für die Telekommunikation. Zudem bezweifelte Koenig, dass die Deutsche Post die von den Absendern übermittelten Daten ausreichend vor Kenntnisnahme durch eigene Mitarbeiter und Dritte schütze.

Während die Deutsche Post die Vorwürfe strikt zurückwies, erklärte die Bundesnetzagentur, das Angebot prüfen zu wollen. Eine abschließende Meinung, ob die Gesetze für den Briefdienst oder für die Telekommunikation gelten, hat sich die Regulierungsbehörde noch nicht gebildet.