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(tb) Im Rahmen der Prüfung des Postrechtes beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft auch die Einführung von Sanktionen. Bislang gibt es keine nennenswerten rechtlichen Möglichkeiten, bei erwiesenen Mängeln in der Zustellung oder bei anderen Dienstleistungen Postdienste zu bestrafen.

Die Zahl von Kundenbeschwerden, die bei der Bundesnetzagentur eingehen, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Dabei veröffentlicht die Regulierungsbehörde nur Globalzahlen, weist also nicht aus, welche Postdienste betroffen sind. In erster Linie richtet sich das Vorhaben des Ministeriums gegen die Deutsche Post, die als einziger Anbieter Universaldienste offeriert, für die Qualitätskriterien festgelegt sind. Eine Prüfung des Postrechtes hatten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, allerdings ohne die Einführung von Sanktionen festzuschreiben.