Drucken

(tb) Die Deutsche Post darf großen Geschäftskunden auf inhaltsgleiche Geschäftspost ab Januar keinen Zusatzrabatt mehr gewähren.

Dies setzte die Bundesnetzagentur durch, die Nachlässe nur noch für Massendrucksachen genehmigen möchte. In den Rabatten für inhaltsgleiche Geschäftspost – darunter fallen beispielsweise Rechnungen von Versicherungsunternehmen, Mitarbeiterzeitungen und allgemeine Kundenbenachrichtigungen – sieht die Regulierungsbehörde eine unzulässige Einschränkung des Wettbewerbes am Postmarkt.

Für zahlreiche Geschäftskunden steigt damit der Preis eines Briefes zum 1. Januar von 28 auf 41 Cent. Um die Rabatte hatte es einen längeren Rechtsstreit gegeben. In erster Instanz bekam die Bundesnetzagentur recht. Ihre Berufung gegen das Urteil zog die Deutsche Post überraschend zurück, sodass es nunmehr rechtsgültig ist.