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(tb) Wider Erwarten nimmt die Deutsche Post nunmehr doch einen Anlauf, bereits zum 1. Januar 2024 die Entgelte im Briefdienst anheben zu können.

Mitte Mai stellte sie bei der Bundesnetzagentur den Antrag, das Genehmigungsverfahren für die Portoerhöhung vom Januar 2022 wiederaufzunehmen und damit den Genehmigungsbescheid zu widerrufen. Dies ist erforderlich, weil der Bescheid, auf dem die aktuellen Entgelte beruhen, mit dem damaligen Abschluss des Verfahrens erteilt wurde. Im Zuge der Wiederaufnahme solle die Regulierungsbehörde die höheren Kosten berücksichtigen, die der Deutschen Post im Briefdienst entstanden seien.

Dabei argumentiert der Konzern, dass niemand die Kostensteigerungen während des Verfahrens hätte absehen können. Allein der neue Tarifvertrag, den die Deutsche Post im März mit der Gewerkschaft Verdi geschlossen hat, schlage in diesem Jahr nach Konzernberechnungen mit 400 Millionen Euro, im kommenden Jahr dann mit 800 Millionen Euro zu Buche. Zudem seien die Briefmengen stärker als erwartet gesunken. Letzteres ist allerdings ein zweischneidiges Argument, denn gemäß den Gesetzen von Angebot und Nachfrage muss ein Anbieter die Preise senken, wenn die Nachfrage zurückgeht; nur in Mono- und Oligopolen erfolgt die Preisbildung unabhängig von der Nachfrage.

Schließlich weist die Deutsche Post darauf hin, dass die allgemeine Inflationsrate deutlich höher liegt, als von der Bundesnetzagentur während des Verfahrens 2021 geschätzt wurde. Höhere Kosten und nachlassendes Aufkommen haben nach Angaben der Deutschen Post dazu geführt, dass der operative Gewinn des Briefbereichs im ersten Quartal 2023 um 61 Prozent auf 138 Millionen Euro gesunken sei.

Ob die Bundesnetzagentur auf das Ansinnen eingeht, ist fraglich. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen hatte der alte Post-Vorstand unter Frank Appel darauf verzichtet, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen, nachdem die Beamten signalisiert hatten, dass sie der Deutschen Post keine große Chancen einräumen. Appels Nachfolger Tobias Meyer scheint einen konfrontativeren Kurs zu fahren. Keine Regelung gibt es für den Zeitraum, den die Bundesnetzagentur für die Prüfung des Antrages in Anspruch nehmen kann.