(tb) Paketdienste müssen künftig ihre Preise für grenzüberschreitende Sendungen der Europäischen Kommission mitteilen. Die Behörde veröffentlicht sie dann auf einer speziellen Internet-Seite, um auf diese Weise Transparenz in dem Marktsegment zu schaffen.

 

Das beschloss der federführende Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes, der einen Entwurf der Kommission verschärfte. Diese wollte nur marktbeherrschende Anbieter zur Mitteilung ihrer Preise zwingen. Nunmehr sind lediglich Dienste davon befreit, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und nur in einem Land der Europäischen Union eigene Niederlassungen unterhalten.

 

 

Im November stimmt das Plenum des Parlamentes über den Antrag ab. Das gilt als Formsache. Nach dem Beschluss von Parlament und Kommission beginnen im Dezember die Beratungen im Europäischen Rat. Dieser muss der Verordnung zustimmen. Mit der Verordnung möchte die Kommission sowohl den Wettbewerb im Paketversand als auch den Handel stärken. In der intransparenten Preisgestaltung der Paketdienste und nach Auffassung der Kommission überhöhten Preisen sieht sie ein Hindernis für den grenzüberschreitenden Markt.