(tb) Im Rechtsstreit mit der Postcon um die Auszahlung von Rabatten konnte sich die Deutsche Post vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen. Vorerst darf sie Zahlungen an den Konsolidierer zurückhalten, der im Verdacht steht, 2017 fingierte Sendungen abgerechnet und unrechtmäßig Rabattzahlungen erhalten zu haben.

 

Die Deutsche Post wollte anstehende Überweisungen mit ihren Forderungen verrechnen, wogegen Postcon, eine Tochter der niederländischen Post NL, vor Gericht zog.