(tb) 15 ehemalige und aktuelle Kurierfahrer von Hermes in Großbritannien sind rechtlich Angestellte und keine Selbstständigen. Das urteilte das Arbeitsgericht in Leeds. Hermes muss den Fahrern daher den gesetzlichen Mindestlohn zahlen und den vorgeschriebenen Mindesturlaub gewähren.

 

Hermes wird gegen das Urteil voraussichtlich Berufung einlegen. Nach Angaben der Gewerkschaft GMB, welche die Kläger unterstützt hatte, arbeiten auf der Insel bis zu 14 500 Hermes-Kurierfahrer mit ähnlichen Verträgen wie die Kläger.