(tb) Eine kuriose Debatten beschäftigt derzeit Verbände der KEP-Anbieter, Versand- und Einzelhändler. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten hatte festgestellt, dass Versandhändler zur Weitergabe der E-Mail-Anschrift ihrer Kunden deren Einwilligung benötigen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Übermittlung an KEP-Dienste, die auf diese Weise beispielsweise Empfänger von der bevorstehenden Zustellung eines Paketes unterrichten.

Grundsätzlich gilt im Datenschutzrecht, dass jede Weitergabe persönlicher Daten nur mit der Einwilligung des Betroffenen gestattet ist. Somit stellten die Datenschutzbeauftragten nichts Neues fest. Versandhändler und KEP-Dienste sehen nunmehr ihre schützenswerten Interessen verletzt, ebenso die ihrer Kunden. Diese wünschten nämlich eine schnelle und einfache Zustellung, weshalb es sinnvoll sei, sie vorab per E-Mail über die Zustellung zu informieren. Folglich liege die Benachrichtigung der Kunden sowohl im Interesse der Versandhändler als auch der KEP-Dienste.

Somit hätten die Datenschutzbeauftragten eine fehlerhafte Abwägung der verschiedenen Interessen vorgenommen. Dass dies nicht der Fall ist, zeigt sich schon daran, dass der Bundesverband deutscher Postdienstleister, der Bundesverband Paket & Expresslogistik, der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland und der Handelsverband Deutschland keinen Verbraucherschutzverband mit ins Boot geholt haben. Dieser hätte zweifellos klargestellt, dass die Verbraucher durchaus wünschen, vor der Weitergabe ihrer Daten gefragt zu werden.

Dann kann der Kunde nämlich selbst entscheiden, ob er neben dem Versandhändler auch dessen KEP-Dienst traut. Handelt es sich um ein Unternehmen wie die Deutsche Post, Hermes oder UPS, würde wohl kaum jemand seine Einwilligung verweigern. Anders schaut es beispielsweise aus, wenn ein Versandhändler die Waren über seinen Amazon-Shop versendet und damit den Zustelldienst nutzt, den Amazon in verschiedenen Ballungsräumen anbietet. Da hätte mancher Verbraucher Bedenken, da der Datenschutz in den Vereinigten Staaten von Amerika einen deutlich niedrigeren Rang genießt als in Europa. Die Einwilligung der Kunden einzuholen, bedeutet einen einmaligen Aufwand. Möglich wäre es zudem, mit angepasster Software die Empfänger automatisch zur Sendungsverfolgung zu verlinken, die praktisch alle KEP-Anbieter anbieten.