(tb) Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT) fordert eine grundlegende Überarbeitung des Postgesetzes. Dieses soll fortan den Brief- und Paketmarkt „aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit der Wettbewerbssituation voneinander getrennt“ behandeln.

Der Gesetzgeber müsse dabei „den ursprünglichen Gedanken fairer Wettbewerbsbedingungen und qualitativ hochwertiger Briefzustellung Rechnung“ tragen.

Um dies zu erreichen möchte der Verband, dem Wettbewerber der Deutschen Post angehören, der Deutschen Post untersagen, die Konsolidierung von Briefleistungen eigenständig zu erbringen, da diese Angebote grundsätzlich wettbewerbsschädlich seien. Die indirekte Beteiligung des Bundes an der Deutschen Post – gut 20 Prozent der Post-Aktien liegen bei der bundeseigenen KfW Bank, der früheren Kreditanstalt für Wiederaufbau – müsse aufgegeben werden.

Daneben fordert der Verband, die Kompetenzen der Bundesnetzagentur zu erweitern. Diese soll künftig die Preise, Rabatte und Vertragsgestaltung der Deutschen Post verstärkt kontrollieren können. Für die Einlieferung vorsortierter Sendungen in den Briefzentren will der DVPT in Übergabeprotokollen verbindlich vereinbarte Zeiten und eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch die Bundesnetzagentur vorschreiben. Schließlich soll eine regelmäßige Überprüfung der Brieflaufzeiten sowohl von Privat- als auch von Geschäftspost durch unabhängige Stellen erfolgen. Als „unabhängige Stellen“ definiert der Verband neben der Bundesnetzagentur auch sich selbst.

Schließlich möchte er die Vorgaben für die Anerkennung als Universaldienst zurückschrauben. In der Sprache des DVPT klingt dies so: „Der Universaldienst und Teile des Universaldienstes müssen auch von privaten Dienstleistern erbringbar werden.“ Bislang hat kein Wettbewerber der Deutschen Post eine Lizenz als Universaldienst beantragt.