(tb) Das Bundesministerium der Finanzen möchte künftig auch auf Silbermünzen, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union stammen, den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent aufschlagen. Das geht aus einem Schreiben hervor, das Anfang Oktober bekannt wurde.

Damit würden die vor allem als Anlagemünzen geschätzten Prägungen deutlich teurer werden. Muss ein Sammler oder dessen Erbe eines Tages – ein absolut realistisches Szenario – die Schätze zum reinen Silberwert veräußern, dürfte ihm dies mit großer Wahrscheinlichkeit einen Verlust bereiten. Ausgenommen sind Sammlermünzen hohen Wertes. Liegt dieser bei mindestens dem 2,5-Fachen des Silberwertes, darf die so genannte Differenzbesteuerung angewandt werden, das heißt, ein Händler muss nur für den Unterschied zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis die Umsatzsteuer abführen, nicht für den Nettoverkaufspreis.

Dieses Verfahren wandten Händler bislang auch generell für Münzen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union an, also nicht nur für Sammlermünzen hohen Wertes. Gegenüber Münzen aus EU-Staaten, die seit 2014 voll besteuert werden, genossen die Münzen aus Nicht-EU-Staaten somit einen Preisvorteil. Allerdings sei die Vorgehensweise schon immer nicht gesetzeskonform gewesen, meint jetzt zumindest das Finanzministerium. Mit der Änderung der Besteuerungsgrundlage würde es den Preisvorteil in jedem Falle aufheben.

Für den Münzhandel ist die Änderung der Besteuerungsgrundlage nicht nur wegen der höheren Preise problematisch, die er den Kunden berechnen muss. Auch sind viele Aufträge für 2023 erfolgende Lieferungen längst auf den Weg gebracht, basierend natürlich auf der bislang angewandten Kalkulation. Gerade in Zeiten angeschlagener Lieferketten erfordert die Planung längere Fristen als früher. Das scheint in der Ministerialbürokratie noch nicht angekommen zu sein, obgleich es in den vergangenen Monaten auch in den deutschen Münzstätten wiederholt zu Lieferverzögerungen gekommen ist.