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MiR 11 2016 62(mi) Sehr geehrte MICHEL-Redaktion,

in der Anlage erhalten Sie in Kopie eine Briefvorderseite, frankiert mit einer 12-Pfg-Marke der Hitlerserie, abgestempelt am 17.7.1945 in Taucha, Bezirk Leipzig. Kann es möglich sein, dass im Juli 1945 noch Marken des Dritten Reiches problemlos in der SBZ verwendet werden konnten? Über eine kurze Information würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf T.

 

Sehr geehrter Herr T.,

 

nach dem Waffenstillstand vom 8.5.1945 durften die bis dahin noch kursfähigen Marken des Deutschen Reiches überhaupt nicht oder – in wenigen Bezirken – nur mit Schwärzungen oder Überdrucken verwendet werden.

 

MiR 11 2016 63So war in Sachsen die Verwendung gestattet, wenn Kopfbilder und nationalsozialistische Merkmale unkenntlich gemacht wurden, die Nominale musste natürlich lesbar bleiben. Diese Aufbrauchsprovisorien kennt der Philatelist unter dem Begriff der „Sächsischen Schwärzungen“; sie bilden ein eigenes Sammelgebiet.

 

Betrachtet man die Marke auf Ihrem Brief genauer, erkennt man eine ockerbraune, unförmig ovale Verschmierung des Portraits. Zwar ist die Farbe blass und lässt die Gesichtszüge noch erkennen, der offiziellen Verordnung war aber wohl Genüge getan, und der Brief konnte zugestellt werden.

 

Die Katalogisierung der Sächsischen Schwärzungen finden Sie im MICHEL-Deutschland-Spezial unter dem Kapitel „Bundesland Sachsen. Aufbrauchsprovisorien“.

 

Mit freundlichen Grüßen

MICHEL

 

Alle interessanten Leseranfragen und -Hinweise lesen Sie auch in der monatlich erscheinenden MICHEL-Rundschau.