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(tb) Einen Erfolg konnte die Deutsche Post in einem der Rechtsfälle erzielen, welche die Europäische Kommission angestrengt hatte. Das Gericht der Europäischen Union entschied, dass die Zahlungen des Bundes für Ruhegehälter ehemaliger Postbeamter nicht zu Unrecht erfolgt seien.

 

Die Kommission hatte die Zahlungen als unzulässige Beihilfen eingestuft und Rückforderungen zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro angeordnet – den genauen Wert sollte der Bund festsetzen, gegen den die Kommission das Verfahren formal geführt hat. Zur Begründung erklärten die Richter, die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass Wettbewerbern der Deutschen Post durch die indirekten Zahlungen und möglicherweise zu hoch angesetzte Briefentgelte Nachteile entstanden seien. Da die Deutsche Post einen Teil der Pensionslasten selbst trage, besteht nach Auffassung der Richter sogar die Möglichkeit, dass nicht die Konkurrenten, sondern die Post selbst durch das Vorgehen benachteiligt sei. Die Deutsche Post hatte vorsorglich 377 Millionen Euro auf ein Treuhandkonto überwiesen, die sie nunmehr als Einmaleffekt verbuchen kann.