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(tb) Die Deutsche Post schuf für die Einführung ihres so genannten Infrastrukturrabattes eine Übergangsfrist bis zum 30. April. Mit dieser ging sie auf die Kritiker des Vorhabens zu, die bemängelt hatten, die Zeitspanne für die Umstellung der elektronischen Datenverarbeitung und der Postbearbeitungsmaschinen sei zu kurz.

 

Den Infrastrukturrabatt erhalten Großversender, die Sendungsmengen vorab über ein Auftragsmanagementportal der Deutschen Post übermitteln, die dank der gewonnenen Daten beispielsweise die Briefzentren besser auslasten kann. Kunden, die sich in dem Portal registriert haben, bekommen den Rabatt seit 1. Januar gewährt, auch wenn sie technisch noch nicht zur Vorabmeldung in der Lage sind.