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(tb) Mit einer bemerkenswerten Datenschutzaffäre schrieb die Österreichische Post Schlagzeilen. Das Unternehmen hatte Kundendaten verkauft, die nach ideologischer Ausrichtung und Parteiaffinität sortiert waren.

Die Post hielt dies für rechtmäßig und verwies auf die Gewerbeordnung, die es zulasse, Personen mit Markteinganalyseverfahren gewonnene Marketinginformationen zuzuordnen; der entsprechende Paragraf regelt die Tätigkeit von Adressverlagen und Anbietern des Direktmarketings. Zudem verwies sie darauf, dass die Kunden der Datenspeicherung widersprechen könnten.

Nachdem Datenschützer und Verfassungsrechtler diese Rechtsdeutung zurückgewiesen hatten, teilte die Post mit, die Daten löschen zu wollen. Dies solle in Abstimmung mit den Datenschutzbehörden geschehen. Die Rechercheplattform Addendum hatte die Affäre aufgedeckt.