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(tb) Mit der Überarbeitung des Postgesetzes könnte die Zustellung an sechs Wochentagen Vergangenheit sein.

Der Entwurf, den der Bundesminister für Wirtschaft, Peter Altmaier (CDU), in Umlauf gab, sieht nur eine Zustellung an fünf Wochentagen vor. Ob der Sonnabend oder der Montag wegfallen, werden Postdienste offenbar selbst entscheiden können.

Relevant ist dies aber nur für Anbieter von Universaldienstleistungen – derzeit allein die Deutsche Post. Andere Anbieter müssen geringere Qualitätsanforderungen erfüllen. Beim Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung – auch dies trifft allein die Deutsche Post – soll die Bundesnetzagentur künftig Bußgelder verhängen können. Als Universaldienste eingestufte Anbieter müssen grundsätzlich Pakete mit bis zu 31,5 Kilogramm befördern. Bislang liegt die Gewichtsgrenze bei 20 Klogramm.

Keine Abstriche möchte Altmaier bei den für Universaldienste vorgeschriebenen Mindestlaufzeiten machen. Ebenso wenig will er die Zahl der Briefkästen oder Postfilialen reduzieren. Für alle Anbieter sieht der Entwurf die Verpflichtung vor, sich nach Kundenbeschwerden, welche die Bundesnetzagentur erreichen, einer Schlichtung zu unterziehen. Derzeit nehmen einige Paketdienste daran teil, die Deutsche Post aber nicht.

Gegen die Erhöhung der Gewichtsgrenze im Paketverkehr protestierten bereits die Wettbewerber der Deutschen Post. Sie sprachen von einer neuen Regulierung im Markt und forderten stattdessen eine Deregulierung. Auch wollen sie durchsetzen, dass für die Deutsche Post arbeitende Fahrer künftig ihre Lenk- und Ruhezeiten nachweisen müssen. Zu dem Thema haben sie bereits ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengt. Der Gesetzentwurf soll bis zum Jahresende diskutiert werden.