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(tb) Die Bundesregierung verschärft die Regulierung im Paketbereich. Paketdienste sollen künftig auch für Gesetzesverstöße von Subunternehmern haften, beispielsweise bei Missachtung des gesetzlichen Mindestlohnes oder Hinterziehung der Sozialabgaben.

Von der Haftung befreien sind die Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegt, welche die pünktliche Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ausweist. Alternativ kann der Auftragnehmer seine Präqualifizierung belegen, das heißt, seine Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachweisen.

Mit der Nachunternehmerhaftung wird die KEP-Branche der Baubranche gleichgestellt, in der bereits seit geraumer Zeit ähnliche Regelungen gelten, um betrügerischen Subunternehmern das Handwerk zu legen. Kritik an dem Vorhaben übte der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP). Dieser wies darauf hin, dass die Sozialversicherungen die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf der Basis der vom Arbeitgeber gemeldeten Arbeitszeiten ausstellen. Trägt dieser kürzere Arbeitszeiten ein, als tatsächlich geleistet wurden, hinterzieht er zwar Sozialabgaben, erhält aber dennoch die Bescheinigung. Dann wäre nach Ansicht des BDKEP der Ehrliche der Dumme.

Abhilfe würde dagegen eine Kombination aus Unbedenklichkeitsbescheinigung und Präqualifizierung schaffen, erklärt der BdKP.