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Die Frankfurter Auschwitz-Prozesse sind einem Juristen zu verdanken, der von den Nationalsozialisten aus politischen und rassistischen Gründen in die Emigration getrieben wurde und nach 1945 nach Deutschland zurückkam: Dr. Fritz Bauer.

Er initiierte maßgeblich die ab 1963 in der Bundesrepublik Deutschland geführten Gerichtsverfahren zur juristischen Aufarbeitung des Holocausts – vor allem der im Konzentrationslager Auschwitz begangenen Verbrechen. Fritz Bauer, Generalstaatsanwalt in Hessen von 1956 bis zu seinem Tod am 1. Juli 1968, leistete mit seinem unermüdlichen Wirken einen Beitrag zur politischen Aufklärung der Bevölkerung.

Fritz Bauer, SPD-Mitglied und seinerzeit jüngster Amtsrichter in Deutschland, wurde nach der Machtübernahme der NSDAP 1933 von der Gestapo verhaftet und im KZ Heuberg eingesperrt. 1936 flüchtete er nach Dänemark und 1943 nach Schweden, wo er mit Willy Brandt in Exilkreisen politisch aktiv wurde. 1949 übernahm er das Amt des Landgerichtsdirektors und Generalstaatsanwalts in Braunschweig. Überregionale Aufmerksamkeit erreichte Fritz Bauer Anfang der 1950er-Jahre beim sogenannten Remer-Prozess, bei dem die Hitler-Attentäter des 20. Juli 1944 rehabilitiert wurden.

In den ab 1963 durchgeführten Auschwitz-Prozessen, die ohne Bauers hartnäckigen Einsatz möglicherweise nicht geführt worden wären, waren Angehörige der SS-Wachmannschaften angeklagt. Vor Gericht ging es um Völker- und Massenmord, aber verhandelt wurde nur die individuelle Schuld einzelner Angeklagter. Doch die öffentliche Auseinandersetzung mit der industriellen Vernichtung der Juden nahm ihren Anfang. Außerhalb des Gerichtssaales hielt Fritz Bauer Vorträge vor jungen Menschen über die Wurzeln des Nationalsozialismus, den überlieferten Hass gegen die Juden, die Ausgrenzung sowie die bewusst geschürten Vorbehalte gegenüber liberalen Gedanken und sozialistischen Ideen.

Erstausgabetag: 2. November 2019

Das Motiv ist von Detlef Behr aus Köln entworfen worden.

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