Drucken

Liebe MICHEL-Redaktion,

ich habe eine Frage zu den Sächsischen Schwärzungen. Mein Vater hat auf dem Postamt Stollberg im Erzgebirge eine Dauerserie mit Datum 19.5.1945 abstempeln lassen. Ich kenne keine Hinweise auf ein Verbot durch die Sowjets bis 23.5.1945. Er hat am 26.5.1945 den gleichen Satz mit Schwärzung stempeln lassen. Hat dieses Postamt richtig gehandelt? Es ist auch ein postgeschichtlicher Vorgang!

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Briefmarkenfreund
Ludwig S.


Sehr geehrter Herr S.,

das Postamt Stollberg lag laut Verzeichnis im MICHEL-Deutschland-Spezial in der RPD Chemnitz; dort wurde der Postverkehr durch die sowjetische Besetzung meist nicht unterbrochen. Es gab aber durchaus Verfügungen zur Verwendung von Postwertzeichen. So durften Marken, die am 8.5.1945 – dem Tag des Waffenstillstandes – noch gültig waren, zur Frankierung weiterverwendet werden, jedoch mussten NS-Symbole und Kopfbilder unkenntlich gemacht – „geschwärzt“ – werden. Im Bereich der Dauermarken waren das die Hindenburg- und Hitlerportrait-Marken. Postämter nahmen diese Schwärzungen vor dem Verkauf über den Schalter vor, Postkunden konnten die Marken vor der Einlieferung selbst schwärzen. Die Nominale musste natürlich lesbar bleiben. Die Sächsischen Schwärzungen waren in der RPD Chemitz vom 12.5.1945 bis 8.8.1945 gültig. Die Abstempelung des geschwärzten Freimarken-Satzes war also in Ordnung, nicht jedoch die des ungeschwärzten. Diese Marken hätten nicht akzeptiert werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
MICHEL

Alle interessanten Leseranfragen und -Hinweise lesen Sie auch in der monatlich erscheinenden MICHEL-Rundschau.