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„Die Gesundheit“, so definiert es die Weltgesundheitsorganisation in ihrer Verfassung, „ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“.

Dieser Zustand steht jedem Menschen zu: „Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes bildet eines der Grundrechte jedes menschlichen Wesens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung.“

Die EU-Umwelt- und Gesundheitsminister formulierten diese Gedanken 1989 in der Präambel der Europäischen Charta „Umwelt und Gesundheit“ so: „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Umwelt, die ein höchstmögliches Maß an Gesundheit und Wohlbefinden ermöglicht.“

Um Gesundheit zu erreichen und aufrechtzuerhalten, ist für Menschen nicht nur eine gute Lebensweise mit einer ausgewogenen Ernährung und ausreichend Bewegung nötig. Der Mensch braucht auch eine intakte Umwelt. Dazu zählen frische Luft, Stille, Sonne, Wind und Regen, Flora und Fauna, schadstofffreie Lebensmittel, klares Wasser und guter Boden. Anders gesagt: Ein gesunder Planet ist die Voraussetzung für die Gesundheit der Menschen. Ist die Umwelt krank oder dauerhaft geschädigt, wird auch der Mensch krank. Umweltschutz ist deshalb Gesundheitsschutz. Allerdings bleiben viele Aspekte unserer modernen Lebensund Produktionsweise nicht ohne schädlichen Einfluss auf die Umwelt und das Klima und damit auch auf unsere Gesundheit.

Um die Umwelt zu schützen und sie als Lebensgrundlage von Menschen, Tieren und Pflanzen zu erhalten, kann jeder Einzelne, zum Beispiel durch vernünftiges Konsum- und Mobilitätsverhalten und durch einen schonenden Umgang mit Ressourcen, einen Beitrag leisten. Das kommt allen zugute, denn: Die Verringerung von Umweltbelastungen führt zur Verringerung von Gesundheitsbelastungen. Nur wenn die Umwelt gesund ist, kann auch der Mensch gesund bleiben. 

Erstausgabetag: 3. September 2020

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