Drucken

Der für September 2021 geplante 117. Philatelistentag mit Hauptversammlung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. wird in der vorgesehenen Form nicht stattfinden. Darauf hat sich der BDPh-Bundesvorstand in seiner jüngsten Sitzung Ende Januar verständigt.

„Mit Blick auf die weiterhin unsichere Entwicklung der Corona- Pandemie möchten wir kein Risiko für die Besucher eingehen“, erklärte Präsident Alfred Schmidt. Zudem fehlt derzeit jegliche Planungssicherheit. Deshalb habe sich der Bundesvorstand nach ausführlichen Beratungen entschieden, die Veranstaltung abzusagen. An der Diskussion sowie der Entscheidungsvorbereitung hatte auch der Vorsitzende des ausrichtenden Vereins der Siegburger Briefmarkenfreunde, Rüdiger Krenkel, teilgenommen.

Wie Alfred Schmidt weiter sagte, werde der nächste Philatelistentag jetzt für September 2023 geplant. Der Siegburger Verein hat seine Bereitschaft erklärt, auch 2023 zur Verfügung zu stehen. Deshalb werden jetzt Gespräche über Ausrichtung und Termin geführt. Sobald eine Entscheidung getroffen ist, werden die Landesverbände, Vereine und Einzelmitglieder informiert. Dies gilt auch für die Durchführung der neuen Runde des Team-Wettbewerbs. Dazu werden jetzt Gespräche geführt, um rasch einen neuen Ort zu finden.

Die Absage des diesjährigen Philatelistentags hat auch Auswirkungen auf die BDPh-Hauptversammlung. Diese soll nach ersten Überlegungen vermutlich im ersten Halbjahr 2022 durchgeführt werden. Zeitpunkt und Ort werden noch festgelegt. Sollte aufgrund der Pandemie-Entwicklung eine Durchführung zu einem früheren Zeitpunkt möglich sein, wird entsprechend geplant.

Der Bundesvorstand bleibt bis zum Ende der laufenden Amtszeit im September 2021 in der jetzigen Zusammensetzung aktiv. Dann werden Vizepräsident Jan Billion und Beisitzer Jürgen Witkowski auf eigenen Wunsch den Vorstand verlassen. Die beiden freiwerdenden Posten sollen Frank Blechschmidt (Vizepräsident) und Dr. Eric Scherer (Beisitzer) übernehmen. Gemäß der BDPh-Satzung werden die Mitglieder des Verwaltungsrats um Zustimmung für die Beauftragung gebeten. Die Wahlen werden anschließend während der nächsten Hauptversammlung durchgeführt.