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(tb) Ein weiteres Mal stellte das Verwaltungsgericht Köln erstinstanzlich unrechtmäßige Portosätze der Deutschen Post fest. Dieses Mal ging es um die Jahre von 2019 bis 2021, also die Zeit des 80-Cent-Standardbriefportos.

Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur rechtswidrig gewesen sei, weil kurz zuvor Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Vorgaben für die Genehmigung geändert hatte.

Auf Altmaiers Verlangen hin musste die Regulierungsbehörde in ihren Berechnungen die Gewinne anderer europäischer Postunternehmen berücksichtigen. Da dadurch die Gewinnspanne stieg, führte das neue Verfahren zu höheren Portosätzen als das zuvor geltende. Gemäß diesem hatte die Bundesnetzagentur Ende 2018 die Genehmigung des 80-Cent-Portos verweigert. Statt zum 1. Januar 2019 konnte es erst zum 1. Juli in Kraft treten – nach Altmaiers Intervention.

Vor einigen Jahren hatte das Verwaltungsgericht Köln bereits die vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 geltenden Portosätze verworfen – seinerzeit kostete der Standardbrief 70 Cent. Vor der Genehmigung dieser Portoperiode hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Berechnungsgrundlage geändert, sodass auch seinerzeit die Gewinnspanne für die Deutsche Post höher ausfiel.

Mit dem erstinstanzlichen Urtil endet das Verfahren selbstverständlich nicht. Es ist damit zu rechnen, dass die längst vergangenen Portosätze noch eine Weile die Gerichte beschäftigen werden. Von einem Urteil zugunsten der Kläger profitieren allerdings nur jene, die tatsächlich vor Gericht gegangen sind. Alle anderen Postkunden gehen auch dann leer aus, wenn der Bundesgerichtshof letztinstanzlich die Portosätze nachträglich für illegal erklären sollte. Denkbar ist lediglich, dass der Bundesgerichtshof die höheren Gewinne, welche die Deutsche Post durch das höhere Porto erzielt hat, einer Beihilfe nach Europarecht gleichsetzt und die Deutsche Post dazu verurteilt, das Geld an den Bund zu überweisen.