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(tb) Die Bundesregierung möchte der Deutschen Post bei der Laufzeit der Briefsendungen entgegenkommen, im Gegenzug aber die Verbindlichkeit der Vorgaben verschärfen. Das geht aus den Eckpunkten für ein neues Postgesetz hervor, die das Wirtschaftsministerium vorgelegt hat. Konkrete Zahlen enthält das Papier noch nicht.

Die Tonlage weist aber darauf hin, dass die bisherige Regelung – 80 Prozent der Sendungen müssen im Jahresdurchschnitt einen Tag nach der Einlieferung den Empfänger erreichen, 95 Prozent binnen zweier Tage – dahingehend geändert wird, dass eine längere Laufzeit als das legendäre „E + 1“ zugelassen wird, dafür aber ein höherer Anteil der Sendungen pünktlich einlangen muss.

Im Gespräch ist nach Aussagen beteiligter Bundestagsabgeordneter auch, die Laufzeiten nicht nach dem Jahres-, sondern einem Monatsschnitt zu berechnen; bislang profitiert die Post davon, dass aufkommensschwache Monate mit exzellenten Werten aufkommensstarke mit schwachen Werten ausgleichen können. Im Bereich Universaldienstleistungen – diese erbringt gegenwärtig nur die Deutsche Post – soll in jedem Falle die Verpflichtung erhalten bleiben, an sechs Tagen zuzustellen.

Für die Bundesnetzagentur sehen die Eckpunkte mehr Befugnisse vor, die Brief- und Paketdienste zur Einhaltung der Auflagen zu verpflichten. Bislang kann sie die wachsende Zahl Kundenbeschwerden zwar registrieren und Abhilfe fordern, mangels eigener Sanktionsmöglichkeiten aber praktisch keine Änderungen durchsetzen. Das gilt auch für die Abwehr marktschädlichen Verhaltens, beispielsweise die Quersubventionierung von Diensten über andere. Mit zusätzlichen Auskunftsrechten soll die Regulierungsbehörde dann gezielter überprüfen dürfen, ob einerseits die Vorwürfe zutreffen, die Deutsche Post unterstütze über Gewinne aus dem Briefsegment den Paketbereich, und ob andererseits der Internet-Versandhändler Amazon seine Markmacht nutze, um das Zustellgeschäft über Gewinne aus dem Einzelhandel zu fördern. Ersteres behaupten die Wettbewerber der Deutschen Post im Paketmarkt, Letzteres die Deutsche Post selbst. Andere Marktteilnhmer können nicht quersubventionieren, da sie in zu wenigen Marktsegmenten aktiv sind und keine für eine Quersubventionierung ausreichenden Einnahmen verbuchen können.

Für den Paketsektor plant das Wirtschaftsministerium eine verschärfte Lizenzierung. Dort sollen fortan dieselben Bedingungen herrschen wie im Briefdienst. Damit möchten die Ministerialen vornehmlich den Wildwuchs mit Sub- und Subsubunternehmern eindämmen. Dabei stehen für das Ministerium die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Mittelpunkt.

Parallel versuchen die Verantwortlichen, den Weg für umweltfreundlichere Transporte frei zu machen. Die Brief- und Paketdienste sollen daher erweiterte Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bekommen, beispielsweise in de Zustellung. Die so genannte „letzte Meile“ ist nicht nur personalintensiv, sondern erfordert auch einen hohen Kraftstoffverbrauch. Schließlich möchte das Ministerium der Bundesnetzagentur die Vorsorge für Natur- und andere Katastrophen überantworten. Diese soll gemeinsam mit den Brief- und Paketdiensten Strukturen entwickeln, um eine Postversorgung beispielsweise nach Hochwassern zu gewährleisten. Dabei kommt der Regulierungsbehörde auch die Aufgabe zu, die Vereinbarungen überwachen und durchsetzen zu können.

Offen zeigt sich das Ministerium für neue Portostrukturen. Damit wäre es möglich, nach Laufzeit gestaffelte Entgelte einzuführen. In anderen Ländern ist dies bereits unter Stichworten wie A- und B-Post üblich. Aus dem Bundestag verlautet indessen, dass dies nicht bedeuten darf, dass die Portosätze einseitig für schnellere Sendungen steigen. Die von Vertretern der Deutschen Post mehr oder weniger offen erhobene Forderung, die aktuelle Entgelte für die B-Post beizubehalten oder gar zu erhöhen, und noch höhere Porti für die A-Post zu genehmigen, dürfte kaum mehrheitsfähig sein. Wahrscheinlicher scheint der Mittelweg aus gegenüber den aktuellen Sätzen niedrigeren Porti für B- und höheren für A-Post-Sendungen zu sein. Ein Abgeordneter erklärte, sich vorstellen zu können, in ein „Non Paper“ 75 und 95 Cent für den B- und A-Post-Inlandsbrief zu schreiben. Als „Non Paper“ bezeichnet man unverbindliche Diskussionsvorlagen, also Papiere, die zwar existieren, aber nicht offiziell in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden.