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(tb) Die Bundesnetzagentur sieht die Lage auf dem Briefmarkt als weniger bedrohlich an als die Deutsche Post. Daher lehnte die Regulierungsbehörde den Antrag auf eine vorzeitige Erhöhung der Briefentgelte ab. Zur Begründung erklärte sie, die Deutsche Post habe nicht schlüssig darlegen können, dass die Stückkosten pro Briefsendung so deutlich gestiegen seien, dass die bis zum 31. Dezember 2024 laufende Portoperiode vorzeitig beendet werden müsse.

Im Gegenteil: Nach den der Bundesnetzagentur vorliegenden Daten – dazu zählen auch die Berechnungen der Deutschen Post – sind die Stückkosten sogar gesunken. Folglich decken die Briefentgelte die Kosten und ermöglichen es dem Konzern, einen Gewinn im Briefsegment auszuweisen. Somit gebe es trotz hoher allgemeiner Inflation und des für die Post teuren Tarifabschlusses keine Rechtsgrundlage für eine Portoerhöhung.

Die Deutsche Post kritisierte die Entscheidung und erklärte, das Vorgehen der Bundesnetzagentur gefährde „die qualitativ hochwertige, flächendeckende postalische Versorgung in Deutschland“. Zudem werde der Konzern unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen Investitionen in nachhaltige Angebote „nicht mehr stemmen können. Dadurch wird der Umbau in Richtung eines klimaneutralen postalischen Universaldienstes massiv verzögert.“ Bereits im erste Halbjahr habe die Post ihre Investitionen im deutschen Brief- und Paketsegment um 36 Prozent reduziert. „Die Deutsche Post prüft jetzt, wie sie den Effekt der Kostensteigerungen durch Kostensenkungen abmildern kann.“

Erfreut von der Entscheidung zeigte sich der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT), in dem vor allem Geschäftskunden Mitglied sind. Er verwies nicht nur darauf, dass die Bundesnetzagentur die Ablehnung sehr deutlich auch mit Verweis auf die von der Deutschen Post selbst zur Verfügung gestellten Daten begründet habe. Er erinnerte auch an die eigenen Laufzeitmessungen, die starke Abweichungen von den offiziell seitens der Deutschen Post kommunizierten Daten aufwiesen. Die gesetzlichen Vorgaben gelten allerdings nur für in Briefkasten geworfene und in Postfilialen aufgegebene Sendungen von Privathaushalten und kleinen Gewerbebetrieben, weshalb die Regulierungsbehörde keine Möglichkeit hat, kürzere Laufzeiten zu erzwingen. Allerdings erreicht auch die Zahl der bei der Bundesnetzagentur eingehenden Beschwerden von Privatkunden hohe Werte, weshalb man davon ausgehen kann, dass lange Laufzeiten nicht nur Geschäftskunden betreffen.

Der DVPT warnte davor, dass die Deutsche Post nunmehr versuchen könne, die Rabatte für Geschäftskunden zu reduzieren, um auf diese Weise höhere Einnahmen zu erzielen. Er forderte die Bundesnetzagentur auf, die Verträge gründlich zu prüfen. In dem Segment muss die Bundesnetzagentur die Entgelte nicht vorab genehmigen, darf aber im Nachhinein untersuchen, ob die Deutsche Post ihre Marktmacht missbrauche – der Marktanteil liegt bei etwa 85 Prozent. Von der Gewerkschaft Verdi vorgetragene Befürchtungen, die Deutsche Post könne im Briefsegment Personal abbauen, teilt der DVPT nicht. Dies wäre in einer Lage, in der alle KEPDienste händeringend neues Personal suchen, kontraproduktiv.