(tb) CDU, CSU und SPD vereinbarten im Koalitionsvertrag, eine Auflösung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation zu prüfen. Deren Aufgaben sollen dann von anderen Behörden übernommen werden. Damit würde 30 Jahre nach der Postreform jene Einrichtung verschwinden, die offiziell die Beamten der einstigen Deutschen Bundespost beschäftigt und an die Nachfolgegesellschaften Deutsche Post, Deutsche Telekom und Postbank abordnet.
Für die Postbeamten gilt nämlich nicht das Arbeitsrecht der angestellten Beschäftigten, sondern das Dienstrecht der Bundesbeamten. Daher sind sie beispielsweise auch bei Unterschreiten der Beitragsbemessungsgrenze nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe und können sich privat krankenversichern. Scheiden sie aus dem Dienst altersbedingt aus, erhalten sie keine gesetzliche Rente, sondern ein Ruhegehalt.
Allerdings sinkt die Zahl der einstigen Postbeamten kontinuierlich. In den Nachfolgeunternehmen stellen sie inzwischen nur noch eine Minderheit der Mitarbeiter, da die meisten Postbeamten zwischenzeitlich in den Ruhestand getreten sind. Viele Ruheständler sind zudem seit 1995 verstorben, neue Postbeamte gibt es nicht mehr. Somit verliert die Bundesanstalt Post und Telekommunikation nach und nach ihre Aufgaben und wird in absehbarer Zeit gänzlich überflüssig. Fraglich ist nur, ob es tatsächlich zielführend ist, jetzt noch die bestehenden Aufgaben aufwändig umzuverteilen.
Darüber hinaus bekannten sich die potentiellen Regierungsparteien – die Wahl des neuen Bundeskanzlers fand nach Redaktionsschluss dieses Heftes statt – zum Universaldienst der Post. Mit der Formulierung „Zum Schutz der Beschäftigten bekennen wir uns zu einer 20-Kilogramm-Grenze für Pakete und werden zur pragmatischen Umsetzung einen Dialogprozess mit der Branche und den Arbeitnehmervertretern bis spätestens Mitte 2026 durchführen“ bekräftigten sie die jüngste Entscheidung, schwerere Sendungen nur mit Hilfsmitteln wie Sackkarren oder durch zwei Beschäftigte zustellen zu lassen. Die Erklärung „Wir wollen die bürokratische Last im Postsektor deutlich reduzieren“ folgt ähnlich lautenden Willensbekundungen an anderen Stellen im Koalitionsvertrag.