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(tb) Das Bundesministerium der Finanzen wendet offenbar das Umsatzsteuerprivileg höchst trickreich zugunsten der Deutschen Post an. Dies berichtete das Nachrichtenmagazin Spiegel mit Hinweis auf Informationen aus dem Bundeszentralamt für Steuern.

Nach der jüngsten Änderung des Postgesetzes hatte das Amt verschiedenen Wettbewerbern der Deutschen Post den Bescheid erteilt, mit dem sie von der Berechnung der Umsatzsteuer befreit wurden. Dieses Privileg gilt dann, wenn ein Unternehmen flächendeckend Briefdienste zu erschwinglichen Preisen anbietet. Da die meisten Konkurrenten der Deutschen Post regional oder sogar lokal tätig sind, haben sie sich zu bundesweiten Netzen zusammengeschlossen, um die Voraussetzung zu erfüllen. Seit dem Frühjahr versandte das Bundeszentralamt für Steuern keine Bescheide mehr, das Ende kam abrupt.

Nach Informationen, die der Spiegel aus dem Amt erhielt, geschah dies „auf direkte Intervention des Finanzministeriums“. Dieses möchte offenbar die Bedingungen für das Umsatzsteuerprivileg verschärfen, indem es für die Postdienste höhere Qualitätsanforderungen vorschreibt. Die Zahl der Briefkästen soll künftig ebenso eine Rolle spielen wie die Laufzeiten der Sendungen und die Entlohnung der Beschäftigten. „Das Vorgehen läuft aus die Änderung von Spielregeln hinaus, während das Match noch läuft“, notierte der Spiegel.

Die Wettbewerber der Deutschen Post sehen darin eine Bevorzugung des Konzerns, an dem der Bund noch mit 16 Prozent beteiligt ist. Erzielt dieser einen höheren Gewinn, könnte die Dividende steigen, die der Bund für seine Aktien einstreicht. Auch der Börsenkurs der Aktien dürfte sich positiv entwickeln; reduziert der Bund seine Beteiligung, fallen die Erlöse umso erfreulicher aus. Das Vorgehen des Finanzministeriums birgt aber auch Risiken. Da das Bundeszentralamt für Steuern die bereits erteilten Bescheide widerrufen muss, können betroffene Postdienste Rechtsmittel einlegen. Selbiges gilt für jene Postdienste, deren Anträge bis zur Intervention des Ministeriums nicht bearbeitet worden waren. Der Bundesverband Briefdienste schätzt die Chancen der Unternehmen, Entschädigungen zu erhalten, als zumindest nicht schlecht ein.