Das Wort „Polizei“ stammt aus dem Griechischen. Es leitet sich entweder von „politeia“, der Verfassung des Stadtstaates, ab oder von „polizeia“, was soviel bedeutet wie „gemeinsam eine Mauer bauen“. Im deutschen Sprachraum tauchte der Begriff erstmals 1451 auf und diente fortan zur Beschreibung eines geordneten Zustands des Gemeinwesens und der hierfür notwendigen Maßnahmen.

Heutzutage bezeichnet er die Gesamtheit der zur Polizei gehörenden Verwaltungsbehörden und Personen sowie die Summe aller polizeilichen Zuständigkeiten. Die noch immer gültigen Aufgaben der Polizei wurden im 18. Jahrhundert definiert: Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, präventive Gefahrenabwehr sowie repressive Strafverfolgung.

Laut Grundgesetz liegt die Polizeihoheit bei den Bundesländern. Deshalb ist das deutsche Polizeiwesen föderal organisiert: Es gibt 16 Länderpolizeien, deren Aufgaben und Befugnisse in den Polizeigesetzen der Länder geregelt sind. Zudem gibt es drei auf Bundesebene tätige Polizeien: die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Bei den deutschen Polizeien sind rund 310.000 Menschen beschäftigt. Nicht nur die Bedeutung des Begriffs hat sich gewandelt, auch das Erscheinungsbild der Polizei: Ab 2004 wurde sukzessive Blau als neue Farbe für Uniformen und Einsatzfahrzeuge eingeführt.

Unverändert ist dagegen der charakteristische Klang des Martinshorns, das seinen Namen der Deutschen Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin verdankt, die bis zum Zweiten Weltkrieg exklusiv die Mehrtonhörner für Einsatzfahrzeuge fertigte.

Das Motiv ist von Thomas Steinacker aus Bonn entworfen worden. Erstausgabetag: 1. Juli 2019.

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