(tb) Mitte Dezember reichte die Deutsche Post vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Festlegung der neuen Portosätze durch die Bundesnetzagentur ein. Der Spielraum, den die Regulierungsbehörde für Portoerhöhungen gelassen habe, erlaube dem Konzern nicht, den laut Postgesetz zulässigen Gewinn zu erzielen, argumentierte die Post. Auf die aktuellen Entgelte, die bis Ende 2026 gelten, hat die Klage keinen Einfluss. Mit der Klage möchte die Post erreichen, dass ihr die Bundesnetzagentur für die Zeit ab 2027 mehr Spielraum für Portoerhöhungen lässt. Das Postgesetz ist allerdings dahingehend formuliert, dass darin ein maximaler Gewinn ausgewiesen wird, aber keine Garantie, dass der Gewinn tatsächlich diesen Wert erreicht.