(tb) Wer an der jüngsten Wahl zum Deutschen Bundestag – sie fand deutlich nach Redaktionsschluss dieser MICHL-Rundschau statt – per Briefwahl teilgenommen hat, konnte seinen Wahlumschlag in die Briefkästen der Deutschen Post werfen. Diese musste gemäß Postgesetz die Sendungen spätestens zwei Tag nach der Postaufgabe zustellen. Das konnte der Konzern nach eigenen Angaben gewährleisten, zumal auch andere Sendungen in der Regel derzeit maximal zwei Tag unterwegs sind.
Allerdings kann die Deutsche Post die Briefwahl nicht allein bewältigen. Zahlreiche Gemeinden beauftragen andere Briefdienste mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und der Unterlagen für die Briefwahl. Bereits Mitte Januar appellierte die Deutsche Post daher an die Gemeinden, zum einen die Dokumente rechtzeitig zu versenden, zum anderen nur Briefdienste auszuwählen, die eine qualitativ hochwertige Zustellung garantieren können. Dass dies nicht immer der Fall ist, konnte der Berichterstatter an einem früheren Wohnort erleben. Der Zusteller des örtlichen Briefdienstes warf die Wahlbenachrichtigungen nicht einzeln in die Hausbriefkästen, sondern legte einfach den Stapel vor der Haustür ab