(tb) Mit einem Vergleich verhinderte die Deutsche Post mutmaßlich, gerichtlich zur Zahlung des Mindestlohnes an den Lastwagenfahrer eines tschechischen Subunternehmers verurteilt zu werden. Der Beschäftigte verlangte, den Mindestlohn von monatlich rund 1500 Euro zu erhalten und die Spesen erstattet zu bekommen.

 

Sein Arbeitgeber hatte aber beides verbunden, sodass letztendlich nur ein Lohn von 460 Euro übrig blieb. Bevor es zum Prozess kam, den nach Auffassung von Juristen der Fahrer gewonnen hätte, beglich die Deutsche Post die Rechnung. Nach europäischem Recht kann sie sich ihre Kosten vom Subunternehmer erstatten lassen. Dass da viel zu holen ist, darf man bezweifeln. Die Geschäftsbeziehung mit dem Subunternehmer hat die Deutsche Post beendet.

 

Der Lastwagenfahrer, der zwischen Oktober 2015 und August 2016 Transporte zwischen Frankfurt am Main und Salzburg für die Deutsche Post erledigte, hatte die Klage mit Unterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbundes eingereicht. Beobachter bezeichnen das Vorgehen der tschechischen Spedition als üblich. Daher ist mit weiteren Rechtsstreitigkeiten zwischen Auftraggebern in Deutschland und Beschäftigten von Subunternehmern in Osteuropa zu rechnen.