(tb) Auch in Zukunft sollen Beamte der ehemaligen Deutschen Bundespost mit 55 Jahre in den Ruhestand treten können, wenn sie zum Personalüberhang zählen. Das Bundesministerium der Finanzen möchte die Ende 2016 ausgelaufene Regelung auf Initiative der drei Nachfolgeunternehmen Deutsche Post, Telekom und Postbank sowie der Gewerkschaften rückwirkend verlängern.

 

Die Voraussetzungen, die auch die Betreuung pflegebedürftiger Angehörige oder ehrenamtliches Engagement umfassen, sollen dahingehend verschärft werden, dass die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst oder die Aufnahme einer vergleichbaren Tätigkeit für mindestens zwölf Monate vorgeschrieben wird. Trotz vereinzelter Kritik an dem Vorhaben ist mit der Umsetzung zu rechnen, zumal das Ministerium festhält, dass der öffentlichen Hand dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen – die Beamten im Personalüberhang erhalten eh ihren Sold.