(tb) Das Bundeskartellamt sieht keinen Grund, gegen die Deutsche Post wegen verbotener Quersubventionierung des Paketdienstes durch das Briefsegment zu ermitteln. Auf einem parlamentarischen Abend erklärte Andreas Mundt, Präsident der Behörde, es gebe nach Erkenntnissen der Wettbewerbshüter keine Quersubventionierung. Eine solche hatte zuvor ein Gutachter des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK) behauptet.

 

Mundt regte an, die Umsatzsteuerregelung dahingehend zu verändern, dass nicht nur die Deutsche Post von der Befreiung profitiere. Allgemein müsse der Gesetzgeber prüfen, ob der ursprüngliche Auftrag an die Postdienste, eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, heute noch stimmig sei. Kritisch sieht er die neue Entgeltregulierung der Deutschen Post, da die Politik dem Konzern zugebilligt habe, einen Gewinn zu erzielen, der sich an den Ergebnissen von Postunternehmen in anderen europäischen Ländern orientiere. Dort herrschten aber in der Regel noch Monopole, zudem andere Wettbewerbsbedingungen und Kostenstrukturen.