MiR 12(mi) Sehr geehrte MICHEL-Redaktion,

 

Ich sammle unter anderem auch die Briefmarken von Schweden und habe zwei Fragen zur Katalogisierung der schwedischen Markenheftchen: 1) Warum bekommen nur die Markenheftchen mit nassklebenden Briefmarken eine eigene MH-Nummer?

 

2) Bei den Briefmarken MiNr. 2984/8, 2990/4 und 3010/4 steht in der jeweiligen MICHEL-Rundschau „Folienblatt“, im Katalog wurde das in „Markenheftchen“ geändert. Wo ist der Unterschied zwischen den beiden Konvektionsformen?

 

Besten Dank, falls Sie die Zeit finden, meine Fragen zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Piero B.

 

Sehr geehrter Herr B.,

 

die Frage, ob ein Markenheftchen eine Nummer bekommt oder nicht, ist abhängig davon, ob es Zusammendrucke enthält oder nicht. In früherer Zeit war man der Ansicht, dass nur Objekte mit Zusammendrucken sammelwürdige Heftchen seien. Und man ließ diejenigen ohne Zusammendrucke einfach unter den Tisch fallen. Zusammendrucke im eigentlichen Sinn können aber nur aus nassklebenden Markenheftchen stammen, denn bei selbstklebenden sitzt jede Marke einzeln und durch die Stanzungslinie getrennt neben der anderen. Es gibt also keine zusammenhängenden Einheiten. Die Zeiten, als nur Heftchen mit Zusammendrucken erfasst wurden, sind Gott sei Dank vorbei. Auch Heftchen ohne werden heute gelistet und bewertet. Sie erscheinen immer direkt bei der Katalogisierung der in ihnen enthaltenen Marken.

 

Definitionsgemäß sind Markenheftchen Objekte, die einen Deckel aufweisen oder deren Trägerfolie geknickt ist oder zum Knicken vorgesehen ist. Bei Schweden MiNr. 2984–2988, 2990–2994 und 3010– 3014 ist genau das der Fall: je zwei Perforierungen zum Zusammenfalten der Trägerfolie zum Heftchen. Nicht zur Faltung vorgesehene Objekte mit bis zu 10 selbstklebenden Marken nennen wir Folienblätter, analog zu den Kleinbogen bei nassklebenden Marken.

 

Mit freundlichen Grüßen

MICHEL

 

Alle interessanten Leseranfragen und -Hinweise lesen Sie auch in der monatlich erscheinenden MICHEL-Rundschau.