(tb) Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass auch des aktuelle Briefporto rechtswidrig ist. Das geht aus einer Unterrichtung des politischen Beirats der Behörde hervor. Die Einschätzung basiert darauf, dass das Bundeswirtschaftsministerium vor der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde die dafür nötige Rechtsgrundlage geändert hatte. Die neue Verordnung sei aber nicht vom Postgesetz gedeckt.

Wie zuletzt gemeldet, hatte das Bundesverwaltungsgericht die zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Portoerhöhung als rechtswidrig eingestuft. Zur Begründung erklärten die Richter, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel habe seinerzeit die Verordnung, nach der die Bundesnetzagentur über den Antrag der Deutschen Post entschied, unter Missachtung des Postgesetzes geändert. Zur Portoerhöhung von 2019 erfolgte eine weitere Änderung der Verordnung, dieses Mal durch Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur einen Antrag der Deutschen Post auf Portoerhöhung abgelehnt. Nach der Änderung durch Altmaier musste sie den Antrag genehmigen.

Nach Einschätzung der Juristen der Bundesnetzagentur ist Altmaiers Verordnung aber ebenso wenig durch das Postgesetz gedeckt, wie es seinerzeit Gabriels war. Vor einer Entscheidung muss die Behörde aber erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Frank Appel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post, erkennt in dem Urteil keinen Handlungsbedarf für das Unternehmen. Er wies gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darauf hin, dass die Richter nur das Verfahren, nach dem die Portoerhöhung genehmigt wurde, verworfen hätten, nicht aber die Höhe der Entgelte selbst. Die Post werde beobachten, wie der Gesetzgeber damit umgehe. Auf Fragen nach einer Senkung des Briefportos wies er auf die jüngste Briefpreisstudie hin, nach der die Entgelte in Deutschland deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen.