(tb) Drei Fehlerquellen machte der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT) aus, als er die Laufzeiten in großen Mengen eingelieferter Geschäftspost über ein Jahr hinweg untersuchte.

Zum einen verzögern die Sortierarbeiten bei den Konsolidieren die Briefbeförderung. Mit einer mittleren Laufzeit von 1,39 Tagen brauchten die über Konsolidierer eingelieferten Sendungen deutlich mehr Zeit als direkt bei der Deutschen Post eingelieferte Sendungen, die im Schnitt 1,26 Tage unterwegs waren. Erheblich fällt die Schwankungsbreite bei den Konsolidieren mit 1,21 bis 1,8 Tagen aus. Bei der Direkteinlieferung liegt sie bei lediglich 1,16 bis 1,33 Tagen.

Zum anderen verfehlen viele Einlieferer, Konsolidierer und Direkteinlieferer gleichermaßen, den Abgabetermin in den Briefzentren, das so genannte Einlieferungsslot. Dann ist natürlich nachvollziehbar, dass sich die Beförderung der Sendungen verzögert. Auf Flughäfen können verspätete Maschinen auch erst dann landen, wenn wieder Kapazitäten frei sind, vor Bahnhöfen müssen verspätete Züge mitunter warten, bis ein Gleis frei ist. Eventuell sorgt die Anregung des DVPT, künftig neben dem Einlieferungstag und der Einlieferungsmenge auch die Einlieferungsuhrzeit exakt zu erfassen, für Abhilfe; der Druck, pünktlich einzuliefern, wächst dann natürlich.

Schließlich gibt es Verzögerungen während der Beförderung und in der Zustellung der Deutschen Post. Dabei stellte der DVPT fest, dass Sendungen mit langen Laufwegen, beispielsweise Hamburg – München, häufiger länger unterwegs sind als Sendungen mit kurzen Laufwegen. Auch maß der DVPT die schlechtesten Laufzeiten im vierten Quartal, während das erste Quartal am besten abschnitt. Der DVPT bezifferte den Unterschied auf sieben Prozent, um die das erste Quartal besser als das vierte ist – die Belastung durch die größeren Sendungsmengen in der Weihnachtszeit ist also messbar. Die Vorgaben des Postgesetzes, nach denen 80 Prozent der Sendungen einen Tag und 95 Prozent zwei Tage nach der Einlieferung zugestellt sein müssen, gelten nur für Einlieferungen von Privatkunden und Geschäftskunden mit maximal 50 Sendungen am Tag. Die Prüfung geschieht im Auftrag der Deutschen Post durch den TÜV, der Kontrollsendungen in Briefkästen einwirft und ihre Laufzeit dokumentiert. Für Geschäftspost mit größeren Mengen gibt es dagegen keine gesetzlichen Laufzeitvorgaben.

Der DVPT fordert daher im Zuge einer Überarbeitung des Postgesetzes klare Vorgaben auch für Geschäftspost mit größeren Einlieferungsmengen. Zudem möchte er, dass die Bundesnetzagentur weitere Prüf- und Kontrollkompetenzen gegenüber der Deutschen Post erhält, dass die Laufzeiten künftig auf Quartalsbasis gemessen werden sollen und der DVPT in die Laufzeitmessungen einbezogen wird. Regelmäßige neutrale Laufzeitmessungen sollten von den Marktteilnehmern einsehbar sein.