(tb) Das Bundesministerium für Wirtschaft unterstützt die Deutsche Post im Streit um die Rechtmäßigkeit der Portosätze. In eine Neufassung des Postgesetzes möchte es die aktuellen Vorgaben für die Regulierung der Entgelte aufnehmen.

Das erklärten Vertreter des Ministeriums gegenüber dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zur Portoperiode mit 70 Cent Entgelt für den Inlands-Standardbrief festgeschrieben, dass die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur illegal war. Zur Begründung erklärten die Richter, dass die Grundlagen für die Portofestsetzung nicht im Postgesetz enthalten seien. Seinerzeit hatte das Ministerium bloß die Verordnung geändert, nach der die Bundesnetzagentur den Antrag der Deutschen Post prüfte.

Nach der Änderung musste die Regulierungsbehörde ihren Widerstand gegen die Portoerhöhung aufgeben. In derselben Vorgehensweise erfolgte die Portoerhöhung von 2019 auf 80 Cent Entgelt für den Inlands-Standardbrief: Wiederum leistete die Bundesnetzagentur Widerstand, erneut änderte das Ministerium die Verordnung. Nunmehr möchte das Ministerium das Verfahren ins Postgesetz schreiben. Das begründen die Ministerialen mit der Schaffung von Rechtssicherheit.

Andere debattierte Punkte plant das Ministerium vorerst nicht weiterzuverfolgen. Unter anderem standen schärfere Vorgaben für die Leistungsqualität der Deutschen Post zur Diskussion, aber auch die Beschränkung der Pflichtzustellung von Briefsendungen auf fünf statt bislang alle sechs Werktage. Wettbewerber der Deutschen Post übten scharfe Kritik am Vorgehen des Ministeriums, nachdem die Pläne bekannt wurden.