(tb) Ein weiteres Mal überprüft die Bundesnetzagentur, ob die Deutsche Post mit ihrer Preisgestaltung die Wettbewerber behindert. Im Mittelpunkt stehen dieses Mal die Preise für Leistungen, welche der Briefdienst der Deutschen Post für Wettbewerber, aber auch für Konzerngesellschaften erbringt.

Vor allem bietet die Briefsparte die Zustellung vorsortierter und direkt in die Briefzentren eingespeister Sendungen an. Neben den Konkurrenten, die als Konsolidierer arbeiten, offerieren aber auch Tochterunternehmen des Post-Konzerns diese Leistungen. Darüber hinaus nimmt die Deutsche Post von großen Kunden Briefe elektronisch entgegen, die sie druckt, kuvertiert und dann in ihren Zustelldienst einspeist. Für alle Leistungen erhebt die Deutsche Post eigene Entgelte, teils nach einer Art Gebührenverzeichnis, teils individuell mit den Auflieferern ausgehandelte. Zwischen diesen Entgelten könnten illegale Preis-Kosten-Scheren bestehen, die den Wettbewerb beeinträchtigen.

Die Bundesnetzagentur untersucht nunmehr die Entgeltstrukturen dieser Angebote. Damit will sie ermitteln, ob die Wettbewerbern berechneten Entgelte es diesen ermöglichen, einen ausreichenden Gewinn zu erwirtschaften. Die Schwierigkeit der Prüfung liegt in den unterschiedlichen Kosten und Kostenstrukturen. Ein Konkurrent, der kaum oder gar keinen Gewinn erzielt, muss nicht zwingend von der Deutschen Post über eine zu seinen Lasten gehende Preis-Kosten-Schere diskriminiert werden. Es kann auch sein, dass er schlichtweg schlecht wirtschaftet.