(tb) Wegen der Neufassung des Postgesetzes änderte die Deutsche Post kurzfristig zum 12. Juli ihre Angebote und Preise im vor allem nationalen Paketdienst. Das Gesetz schreibt nunmehr vor, dass Sendungen mit Gewichten ab zehn Kilogramm gekennzeichnet werden müssen. Zudem dürfen Sendungen ab 20 Kilogramm vom Zusteller nur noch mit technischen Hilfsmitteln bestellt werden, alternativ von zwei Zustellern gemeinsam. Die Kennzeichnung der Sendungen mit zehn bis 20 Kilogramm und mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht unterscheidet sich zudem.

Differenzierte die Post bislang nur zwischen Sendungen bis zehn und zwischen zehn und 31,5 Kilogramm Gewicht, gibt es nunmehr eine Zwischenstufe mit zehn bis 20 Kilogramm. Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, steht aber noch nicht fest. Bislang fehlt nämlich eine Definition, welche technischen Hilfsmittel ein Alleinzusteller für mehr als 20 Kilogramm schwere Sendungen nutzen darf. Eine Verordnung soll bis zum Jahresende vorliegen. Politiker sprachen sich bereits dafür aus, dass ein einfachen Sackkarren nicht genügen solle.

Das neue Paket mit zehn bis 20 Kilogramm Gewicht kostet 18,99 Euro, das bis zu 31,5 Kilogramm schwere Paket nunmehr 23,99 Euro. Bis 11. Juli mussten Kunden, deren Pakete zehn bis 31,5 Kilogramm wogen, einheitlich 19,99 Euro auf den Tisch legen.

Parallel senkte die Deutsche Post den Paket für innerhalb der Europäischen Union versandte Pakete mit zehn bis 20 Kilogramm Gewicht.