(tb) Die Europäische Kommission möchte schärfer gegen Pakete mit Billigware aus China vorgehen. Anbieter wie Aliexpress, Shein und Temu überschwemmen den europäischen Markt mit Wegwerfartikeln zu Niedrigstpreisen. Ein Teil der Lieferungen enthält zudem gefälschte Markenartikel oder Waren, die den hiesigen technischen Vorschriften widersprechen. Tagaus, tagein treffen in Europa bis zu zwölf Millionen Sendungen ein.
Für den Versand nutzen die Anbieter die Regelung, die Pakete mit einem Wert von unter 150 Euro von der Verzollung ausnimmt. Nach dem Willen der Europäischen Kommission soll diese Vorschrift ersatzlos entfallen. Um die Kosten zu decken, die für die Bearbeitung der gewaltigen Sendungsmengen entstehen, regt die Kommission die Einführung einer pauschalen Gebühr an. Über deren Höhe ist noch nichts bekannt, doch dürfte sie nach Schätzungen von Experten zwischen fünf und zehn Euro pro Sendung liegen. In Deutschland erhebt zudem die Deutsche Post ein Einziehungsentgelt, wenn sie verzollte oder mit Einfuhrumsatzsteuer belegte Sendungen zustellt.
Eine neue europäische Regelung träfe aber nicht nur Versender von Billigwaren aus China. Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz müssten fortan alle Sendungen aus dem nicht der Europäischen Union angehörenden Ausland verzollt und bei geringem Wert mit der Pauschale belegt werden. Das träfe auch Philatelisten, die Neuheiten und andere Artikel von der Versandstelle eines Postunternehmens beziehen. Gewöhnlich weisen die Sendungen keinen nennenswerten Warenwert auf, sodass die vorgeschlagene Regelung die Abonnements deutlich verteuern würde. Der Bund Deutscher Philatelisten beobachtet daher die aktuelle Entwicklung. Seine Einflussmöglichkeiten muss man aber als gering einstufen, denn das Gesamtvolumen aller philatelistischen Lieferungen eines Jahres erreicht bestenfalls einen Bruchteil der täglich einlangenden Lieferungen aus China.
Nicht betroffen sind Sendungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum. Ihm gehören neben den Mitgliedsländern der Europäischen Union auch Island, Liechtenstein und Norwegen an. Im Binnenverkehr zwischen den Ländern sind sämtliche Zölle abgeschafft. Für Lieferungen fallen folglich nur eventuelle Verbrauchssteuern im Empfangsland an, beispielsweise die Einfuhrumsatzsteuer, die der im Inland erhobenen Umsatzsteuer entspricht, die umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt wird.