Die Weimarer Reichsverfassung war die erste demokratische Verfassung Deutschlands. Sie konstituierte das Deutsche Reich als föderative Republik mit einem gemischt präsidialen und parlamentarischen Regierungssystem, in dem die Staatsgewalt zum ersten Mal in der deutschen Geschichte vom Volk ausging.

An das Inkrafttreten dieser Verfassung erinnert die im August 2019 erscheinende Briefmarke, die Artikel 1 des Gesetzestextes in den Nationalfarben Schwarz, Rot und Gold zeigt.

Im November 1918 wurde der Staatsrechtler Hugo Preuß mit der Ausarbeitung der „Verfassung des Deutschen Reichs“, wie die Weimarer Verfassung offiziell heißt, beauftragt. Sein Entwurf, der eine tiefe Zäsur gegenüber der politischen Ordnung des Kaiserreichs darstellte, wurde von Anhängern der Monarchie und Befürwortern der Republik kontrovers diskutiert und am 31. Juli 1919 von der Deutschen Nationalversammlung verabschiedet. Am 11. August unterzeichnete Reichspräsident Friedrich Ebert die aus einer Präambel, 181 Artikeln sowie Übergangs- und Schlussbestimmungen bestehende Verfassung, drei Tage später trat sie in Kraft. Damit war das Deutsche Reich von einer Monarchie zu einer Demokratie geworden.

In der Geschichtswissenschaft wird bis heute darüber diskutiert, inwieweit Teile der Verfassung zum Untergang der Weimarer Republik beigetragen haben. Als größter Schwachpunkt gilt die im Misstrauen gegen die Parteiendemokratie begründete starke Stellung des Reichspräsidenten, der die Republik in eine Art Diktatur mit sich selbst an der Spitze umwandeln konnte. Der Umgang mit ihren strukturellen Mängeln leistete der Machtergreifung der Nationalsozialisten Vorschub. Dennoch: Unter dem Eindruck des Ersten Weltkriegs und eines drohenden Bürgerkriegs stehend, schuf die Weimarer Reichsverfassung den Rahmen für die neue Republik und das parlamentarische System. Sie bildete ein tragfähiges Fundament für den Aufbau eines föderalistischen Rechtsstaates und etablierte die erste deutsche Demokratie.

Erstausgabetag: 1. August 2019.

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