(tb) Zum 1. Mai nimmt die Deutsche Post die Erhöhung der Paketpreise zurück, die am 1. Januar in Kraft getreten war. Damit reagierte sie auf ein Verfahren, das die Bundesnetzagentur eingeleitet hatte.

Den Termin der Rücknahme begründete die Post mit den nötigen organisatorischen und technischen Umstellungen. Die Regulierungsbehörde sieht in der Erhöhung in unterschiedlicher Höhe einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gegenüber Privatkunden. Denen berechnet die Post nach Einschätzung der Bundesnetzagentur zu hohe Entgelte. Darauf hatte die Bundesnetzagentur bereits im Vorjahr hingewiesen. In einem förmlichen Verfahren hätte die Deutsche Post ihre Kosten- und Erlösstrukturen offenlegen müssen. Den Nachweis gestiegener Personal- und Transportkosten habe die Post nicht erbracht, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Den Vorschlag der Behörde, die Preiserhöhung bis zum Abschluss der Prüfung zurückzustellen, habe die Post nicht angenommen. Nunmehr erklärte die Post, mit der Rücknahme eine rechtliche Auseinandersetzung vermeiden und für die Kunden Klarheit schaffen zu wollen.

Anders als die Briefentgelte muss sich die Deutsche Post die Paketentgelte nicht vorab genehmigen lassen. Der Bundesnetzagentur ist nur eine nachträgliche Prüfung und gegebenenfalls Untersagung möglich. Bei einem nachgewiesenen Missbruch ihrer marktbeherrschenden Stellung drohen der Deutschen Post Geldbußen, die aber nicht an die Paketkunden zurück-, sondern in die Staatskasse fließen. Nunmehr kündigte die Bundesnetzagentur an, das Verfahren einstellen zu wollen.