(tb) Nicht alles, das auf den ersten Blick wie die Verschlechterung eines Angebotes erscheint, ist auch eine solche. Mancher reagierte äußerst negativ, als die Deutsche Post im Juni mitteilte, Paketzusteller würden ab Mitte Juli die Sendungen grundsätzlich am Wunschort ablegen, wenn der Empfänger dies mit der Post vereinbart habe, und nicht mehr vorher klingeln.

Aussagen und Berichte klangen, als würde der Paketbote grundsätzlich nicht mehr klingeln. Dies ist aber nicht der Fall, vielmehr dürfen die Empfänger jetzt wählen. Somit erweitert die Deutsche Post ihr Angebot und schränkt es nicht ein.

Übermittelt ein Kunde der Deutschen Post seinen Wunschort, kann er ankreuzen, wenn er wünscht, dass der Zusteller zunächst einmal klingelt. Mit der Wahlmöglichkeit kommt die Post jenen entgegen, die beispielsweise im heimischen Büro – neudeutsch Home Office, im Englischen das Innenministerium – arbeiten und nicht vom Paketboten aus der Konzentration gerissen werden möchten; jeder, der schon einmal als eine Art zentrale Paketabwurfstation in einem Mehrfamilienhaus gewirkt hat, weiß um den Wert einer solchen Möglichkeit.

Auch Familien mit jüngeren Kindern brauchen künftig nicht mehr zu befürchten, dass der Paketbote die gerade erst eingeschlafenen Kleinen mit energischem Klingeln weckt; zumindest gilt dies für den Zusteller der Deutschen Post. Für alle, die das Angebot bereits nutzen, gilt, dass der Paketbote die Sendungen am Wunschort ablegt, sofern sie der Post nicht ausdrücklich mitteilen, dass er zunächst einmal klingeln soll. Das kann formlos oder digital geschehen.

Natürlich hätte die Deutsche Post auch anders entscheiden können, sprich, der Zusteller klingelt stets, außer man teilt ausdrücklich mit, das man dies nicht wünsche. Doch wahrscheinlich wären dann die Reaktionen ebenso ausgefallen, nur dass sich andere beschwert hätten. Wer eine Wahlmöglichkeit einführt, muss nämlich stets vorab festlegen, wie er jene einstuft, die auf die entsprechend Mitteilung nicht reagieren. Bei zwei Möglichkeiten beträgt die Wahrscheinlichkeit, den Wunsch eines Einzelnen getroffen zu haben, stets 50 Prozent.