Wenn man von einem Briefmarkenprüfer eine Marke auf geklebter Papierbahn attestiert bekommt, darf man mit einiger Wahrscheinlichkeit voraussetzen, dass es im Produktionsprozess bei dieser Marke auch etwas zu kleben gab.

Immerhin: Eine der Bedeutungen des Wortes „kleben“ ist laut Digitalem Wörterbuch der deutschen Sprache „mit Klebstoff o. Ä. wieder zusammenfügen“. Bei dem Fundstück, das nun vor uns liegt, ist das aber offensichtlich nicht der Fall.

Der senkrechte Eckrand-Dreierstreifen der DDR MiNr. 2512 wurde vorderseitig mit einem aufgeklebten Papierstreifen verstärkt, bevor die Druckfarben aufgetragen wurden – man kann sehr deutlich den dadurch entstandenen Druckschatten als unbedruckt gebliebene, helle Linie im Markenbild entlang des Papierstreifenrandes erkennen. Doch wendet man den Dreierstreifen, ist er völlig intakt. Nicht die leiseste Spur eines Risses ist zu sehen, keine ausgefranste Papierfaser trübt die makellose Rückseite.

Das von Briefmarkenprüfer Jörg Schönherr ausgestellte Attest erklärt uns, wie so etwas sein kann: „Die ausgebesserte Stelle lag (...) am Papierrollenrand und wurde dann weggeschnitten, da rückseitig keine Schadstelle zu sehen ist.“ Tja, wer misst schon penibel nach, wie lang der Klebstreifen genau sein muss, um den Riss und nur den Riss abzudecken? Das Attest schließt mit den Worten: „Das Stück wird ein Unikat bleiben, ist echt und einwandfrei.“