(tb) Der Deutsche Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, in der anstehenden Änderung des Postgesetzes den Paketdiensten zu verbieten, in der Sortierung und Zustellung Arbeitskräfte auf der Basis von Werkverträgen oder Zeitarbeit einzusetzen.

Dabei orientierte er sich an einer Regelung, die seit 2020 in der fleischverarbeitenden Branche gilt. Zur Begründung verwiesen die Vertreter der Länder auf die Missstände in der Paketbranche. Unter anderem besteht der begründete Verdacht, dass Anbieter den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten, indem sie den Beschäftigten unerreichbare Vorgaben machen.

Interessenvertreter der Paketbranche bestritten dies natürlich und forderten die Bundesregierung auf, das Ansinnen des Bundesrats zurückzuweisen. Alle Aufgaben von angestellten Arbeitnehmern erledigen zu lassen, sei „für unzählige Unternehmen organisatorisch, technisch, finanziell und unternehmensrechtlich nicht leistbar“, erklärte eine „Allianz für arbeitsteilige Wirtschaft“, die sich jüngst gebildet hatte.

Im Bundesrat hat derzeit keines der beiden Lager – CDU, CSU, F.D.P. und Freie Wähler auf der einen, SPD und Grüne auf der anderen Seite – eine eigene Mehrheit. Daher geht die Forderung auf lagerübergreifende Zusammenarbeit zurück. Lediglich zustimmungspflichtige Gesetze kann das von der CDU geführte Lager stoppen, da dafür eine Mehrheit der Gesamtstimmen erforderlich ist und folglich Enthaltungen wie Nein-Stimmen wirken, also eine Verhinderungsmehrheit besteht.

Ausgegangen ist die Initiative von der niedersächsischen Regierung. Diese strebt zudem an, den Paketzustellern die Arbeit zu erleichtern. Beispielsweise sollen diese Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht nur noch mit technischen Hilfsmitteln wie Sackkarren zustellen müssen. Da innerhalb der Bundesregierung die F.D.P. eine strengere Regulierung der Paketbranche ablehnt, dürfte die Bundesrats-Initiative keine Berücksichtigung im Postgesetz finden. In der Vergangenheit lehnte die F.D.P. im Bund bereits Bundesratsinitiativen ab, denen auch Regierungen, an denen die F.D.P. beteiligt war, zugestimmt hatten.