Die Philatelie ist bekannt als eher traditionelles Gebiet, auf dem sich selten strukturelle Neuerungen ereignen. Der Sammler, der nach Innovationen sucht, ist wohl in der Rollenmarkenphilatelie am besten aufgehoben.

Hier hat die Deutsche Post in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen forciert, die das Tagesgeschäft erleichtern sollen und der Philatelie zugleich ganz neue Sammelgebiete erschließen.

(tb) Mitte Januar genehmigte die Bundesnetzagentur der Deutschen Post eine Portoerhöhung im regulierten Briefbereich um durchschnittlich 4,8 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2019. Gültig ist der Bescheid bis zum 31. Dezember 2021. Mit einer Portoanhebung kann also zum 1. April gerechnet werden.

Seit Februar 2009 verwendet die Britische Post ganz bestimmte Sicherheitsmerkmale bei ihrer Freimarkenserie vom Typ Machin: Über das gesamte Markenbild der 5 £-Marke verläuft mehrfach eine irisierende, negative Inschrift „ROYAL MAIL“, im Jahre 2012 auch „DIAMOND JUBILEE“, in den Jahren 2015/2016 auch „LONG TO REIGN OVER US“ und im Jahr 2017 „65th ANNIVERSARY OF ACCESSION“.

Dabei wird als Besonderheit einmal pro Marke ein Buchstabe in der Inschrift ausgetauscht und durch einen besonderen Buchstaben ersetzt, der die Markenherkunft angibt – ob aus Markenheftchen, Folienbogen oder Markenrolle. Zwei andere Buchstaben werden in eine Zahl verwandelt, aus der das Produktionsjahr abzulesen ist.

(tb) Eine kuriose Debatten beschäftigt derzeit Verbände der KEP-Anbieter, Versand- und Einzelhändler. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten hatte festgestellt, dass Versandhändler zur Weitergabe der E-Mail-Anschrift ihrer Kunden deren Einwilligung benötigen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Übermittlung an KEP-Dienste, die auf diese Weise beispielsweise Empfänger von der bevorstehenden Zustellung eines Paketes unterrichten.

Grundsätzlich gilt im Datenschutzrecht, dass jede Weitergabe persönlicher Daten nur mit der Einwilligung des Betroffenen gestattet ist. Somit stellten die Datenschutzbeauftragten nichts Neues fest. Versandhändler und KEP-Dienste sehen nunmehr ihre schützenswerten Interessen verletzt, ebenso die ihrer Kunden. Diese wünschten nämlich eine schnelle und einfache Zustellung, weshalb es sinnvoll sei, sie vorab per E-Mail über die Zustellung zu informieren. Folglich liege die Benachrichtigung der Kunden sowohl im Interesse der Versandhändler als auch der KEP-Dienste.

(tb) Zum Jahreswechsel hoben Dynamic Parcel Distribution (DPD) und Hermes ihre Preise an. DPD berechnet im Schnitt 6,5 Prozent mehr. Hermes verteuerte in erster Linie die Zustellung an der Haustür. Die Tochter des Versandhauses Otto hatte bereits im Frühjahr 2019 allgemein die Preise um durchschnittlich 4,5 Prozent erhöht und kündigt für dieses Jahr einen weiteren Schritt in ähnlicher Höhe an.