(tb) Die Deutsche Post baut ihre Aktivitäten in der Fahrzeugfertigung aus. Der Vorstand beschloss, ein zweites Werk für den Streetscooter zu bauen. Der elektrisch angetriebene Transporter soll auch an Dritte verkauft werden, wobei die Post zuvorderst an Handwerker, kommunale Betriebe und strategische Partner denkt.

 

Derzeit setzen sie vor allem Fahrzeuge mit Dieselmotoren ein. Wegen der hohen Schadstoffwerte in den Abgasen drohen vielen Wagen, deren Motor nicht die Norm Euro 6 erfüllen, zumindest zeitweise örtliche Fahrverbote. Die Post möchte die Betreiber daher überzeugen, mit den nötigen Ersatzinvestitionen einen Technologiesprung hin zum elektrischen Antrieb zu unternehmen. Als Argument für den Streetscooter benennt sie die Kosten für den Lebenszyklus des Transporters. Nur die Anschaffung ist teurer als der Kauf vergleichbarer Dieseltransporter, mittel- und langfristig verschlingt der Streetscooter nicht mehr Geld, da der Antriebsstrom und die Wartung billiger sind. Es gilt also eher emotionale Hürden als tatsächliche zu überspringen. Die neue Fertigung soll in der Nähe von Aachen entstehen. Dort entstehen die Streetscooter auf dem Gelände der früheren Waggonfabrik Talbot. Erst wenn ein drittes Werk nötig werden sollte, denkt die Post an einen Standort, der in der Nähe wichtiger Kunden liegen soll.

 

Derzeit beträgt die Kapazität etwa 10 000 Fahrzeuge im Jahr. Mit dem neuen Werk soll sie sich verdoppeln. Ursprünglich hatte die Deutsche Post den Streetscooter nur für den eigenen Bedarf entwickeln lassen, da die etablierten Autohersteller sich nicht in der Lage zeigten, einen für die Paket- und Verbundzustellung geeigneten Transporter mit elektrischem Antrieb zu entwickeln. Das Konzept des Streetscooters könnte sich auch dank des konsequenten Leichtbaus als durchschlagend erweisen. Anders als realisierten oder konzipierten Transportern anderer Hersteller bereitet dem Streetscooter nämlich trotz der schweren Akkumulatoren das Gewichtslimit von 3,5 Tonnen keine Probleme. Fahrzeuge bis zu diesem Gesamtgewicht dürfen von Inhabern eines Führerscheins des Typs B auf Dauer gesteuert werden. Derzeit gilt für elektrisch angetriebene Transporter noch eine Ausnahmeregelung, die bis zu 4,2 Tonnen Gesamtgewicht gestattet. Ende 2019 läuft sie aber aus, und es ist nach aktuellem Stand nicht mit einer Verlängerung zu rechnen. Dann brauchen die Fahrer den Führerschein des Typs C1. Das zieht teure Schulungen nach sich.