(tb) Ein Urteil, das weiterreichende Folgen haben kann, fällte das Bundesverwaltungsgerichtes zur Portoerhöhung von 2016.

Die Richter hielten fest, dass ein Bundesministerium nicht einfach eigenmächtig mit einer Verordnung die Aussage eines Gesetzes ändern darf – eigentlich ein einfaches Rechtsprinzip. Genau das aber hatte die Bundesministerium für Wirtschaft getan, als es 2015 neue Berechnungsgrundlagen einführte, nach denen die Deutsche Post das Porto erhöhen durfte.

Dank dieser Änderung, die der damalige Minister Sigmar Gabriel zu verantworten hat, wuchs der Spielraum der Deutschen Post, die Entgelte anzuheben. Unter anderem klettere zum 1. Januar 2016 das Porto für den Inlands-Standardbrief von 62 auf 70 Cent. Mit der Änderung des Berechnungsverfahrens verletzte das Ministerium aber den Rahmen des Postgesetzes. Folglich war die Portoerhöhung rechtswidrig.

Das Urteil bezieht sich auf die Portoerhöhung von 2016. Inwiefern es auf die Portoerhöhung von 2019 übertragen werden kann, müssen die Gerichte feststellen. Für 2019 hatte die Bundesnetzagentur einen ersten Antrag der Deutschen Post abgelehnt. Mit einer Änderung der Berechnungsgrundlage verhalf Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier danach der Deutschen Post zu höheren Portosätzen. Einem neuen Antrag des Konzerns musste die Bundesnetzagentur zustimmen.

Unter anderem stieg daraufhin das Porto für den Inlands-Standardbrief auf 80 Cent. Mit Sicherheit wird jemand auf der Basis des jüngsten Urteils gegen die Portoerhöhung klagen.