(tb) Die Politik reagierte auf die Urteile, nach denen die seit 2016 geltenden Briefporti rechtswidrig seien. Allerdings wies sie nicht die Bundesnetzagentur an, die Genehmigungen zurückzuziehen und das rechtlich einwandfreie Porto von 62 Cent für den Inlands-Standardbrief wieder einzuführen. Stattdessen möchte das Bundesministerium für Wirtschaft seine Verordnungen, die sich als juristisch nicht wasserfest erwiesen haben, nunmehr in das Postgesetz überführen und damit die aktuellen Portosätze rechtsfest machen.

Eine entsprechende Vorlage hat das Bundeskabinett passiert und soll bis Ende März auch von der Legislative beschlossen werden. Das Ministerium drängt dabei zur Eile. „Um ein deutliches Absinken der Briefpreise zu verhindern, müssen die neuen Rechtsgrundlagen kurzfristig in Kraft treten“, heißt es in der Vorlage an das Bundeskabinett.

Für die Verbraucher bringt die Gesetzesänderung eine einschneidende Verbesserung im Paketsektor. Die Paketdienste sind künftig in Streitfällen gezwungen, an einem Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur teilzunehmen. Bislang bauchten sie das nur freiwillig zu tun. Daher erstaunt es kaum, dass im vergangenen Jahr fast die Hälfte der Schlichtungsanträge daran scheiterte, dass der betreffende Paketdienst einfach eine Mitwirkung ablehnte. Im Bereich Brief verbessert die Neufassung des Postgesetzes die Verhandlungsbasis der Konsolidierer. Die Deutsche Post muss künftig ihre Rabatte für die erbrachten Vorleistungen so gestalten, dass der Abstand zu den Endpreisen so groß sei, dass die Konsolidierer eine „angemessene Marge“ erzielen können. Was angemessen ist, dürfte natürlich umstritten sein und könnte künftig die Gerichte beschäftigen. Bislang sind die Rabatte für die Konsolidierer aber recht lax geregelt, sodass die Festlegung einer Marge per se eine Verbesserung darstellt.