(tb) Mehr als 40 Prozent der Wahlberechtigten gaben am 26. September ihre Stimme per Brief ab. Das galt sowohl für die Wahl zum Deutschen Bundestag als auch für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin, zu den Bezirksverordnetenversammlungen von Berlin und zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.

Die Berliner waren zudem zu einer Volksabstimmung aufgerufen, mussten also schlussendlich nicht weniger als sechs Kreuze setzen.

Der Bundeswahlleiter und die Landeswahlleiter beauftragten die Deutsche Post mit der Beförderung der Wahlsendungen. Im gesamten Briefvolumen von rund 55 Millionen Sendungen am Tag schwammen die roten Umschläge mit – die Bürger hatten rund sechs Wochen Zeit für die Aufgabe, sodass in der Wahlwoche die Volumina nur stiegen, aber nicht den Briefverkehr beherrschten. Allerorten versuchten die Post-Mitarbeiter aber zu verhindern, dass Wahlsendungen liegen blieben. Sowohl in den Briefzentren als auch in den Zustellstützpunkten achtete jeder auf die roten Umschläge. Daher kann man mit Sicherheit festhalten, dass alle rechtzeitig aufgegebenen Sendungen pünktlich dem jeweiligen Wahlvorstand vorlagen. Schlechte Karten hatten nur Wähler, die erst Freitag nach Briefkastenleerung oder gar Sonnabend den Wahlumschlag einwarfen – deren Stimmen verfielen in der Regel, da sie erst Montag einlangten.

Für die Bürger war die Briefwahl entgeltfrei. Die Wahlumschläge brauchten im Inland nicht frankiert zu werden. Im Gesamtumsatz der Deutschen Post von rund 60 Milliarden Euro spielen rund 24 Millionen Wahlbriefe aber selbst dann keine große Rolle, wenn Bund und Länder das normale Briefentgelt überweisen. Ärger gab es in Schleswig-Holstein. Dort überführte die Post Anfang September einen Zusteller, der für Borgwedel und Stexwiek bestimmte Briefe allgemein nicht zugestellt, sondern in der eigenen Wohnung gelagert hatte. Darunter waren auch Sendungen zur Wahl. Gemeinsam sorgten Post und Polizei dafür, dass alle betroffenen Bürger rechtzeitig ihre Wahlunterlagen noch erhielten.