(tb) Mitte März erteilte die Bundesnetzagentur der Deutschen Post erstmals die Genehmigung, Poststationen statt Postfilialen einzurichten. In neun Orten mit geringer Einwohnerzahl stehen nunmehr Automaten, die Pakete entgegennehmen und ausgeben sowie Briefmarken drucken können. Auch der Einwurf von Briefen ist möglich. Die Briefmarken tragen die Inschrift „Deutsche Post“, zählen also nicht zu den amtlichen Briefmarken mit der Inschrift „Deutschland“. Mit diesen dürfen sie nicht gemeinsam auf einer Sendung verklebt werden.

Mit der Aufstellung der Poststationen möchte die Deutsche Post einen Ersatz für den Filialbetrieb in Orten ermöglichen, in denen sie keinen Lizenznehmer für eine Postfiliale findet. Vielfach gibt es schlichtweg keine Einzelhandelsgeschäfte oder vergleichbare für einen Postbetrieb geeignete Einrichtungen mehr. Daher entstanden in der Vergangenheit Lücken in der Postversorgung. Nach der Neufassung des Postgesetzes durch die Ampelkoalition darf die Deutsche Post bei Bedarf Maschinen statt Menschen einsetzen. Weiterhin ist sie verpflichtet, den Bürgern einen wohnortnahen Zugang zu Postleistungen zu ermöglichen.